Häufige Fragen

Zuerst prüfen Sie bitte an Hand Ihres Mietvertrages, ob es sich evtl. um eine Kleinreparatur handelt, deren Kosten Sie selbst zu tragen haben. Wenn nein: Dann kontaktieren Sie uns, Ihre Hausverwaltung, nicht den Hausmeister! Es ist ein Irrtum zu glauben, mit einer mündlichen Meldung an den Hausmeister sei der Fall für Sie erledigt. Der Hausmeister ist nicht für Reparaturen zuständig.

Das Meldeformular für Schäden können Sie uns gerne per Email, per Fax oder per Postzusenden können. 

Oder Sie geben Ihre Schadensmeldung ein in unser Online-Formular

Vom Mieter zu tragen sind Reparaturen an Ausstattungen der Mieträume, die dem alleinigen und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, wie im Mietvertrag aufgeführt. Dort finden Sie auch den Höchstbetrag der von Ihnen zu tragenden Kosten. Steht in Ihrem Mietvertrag nichts hierzu, kontaktieren Sie bitte die Hausverwaltung.

Keiner Kostenbeschränkung unterliegen Reparaturen von Schäden, für die der Mieter haftet, weil er oder seine Angehörigen sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.

Keiner Kostenbeschränkung unterliegen laufende Instandhaltungs-und Wartungskosten von technischen Ausstattungen der Mieträume, wenn sie in der Betriebskostenverordnung als umlagefähige Kosten aufgeführt sind (z.B. Wartung von Thermen und Boilern innerhalb der Mieträume)

Die Änderung der Festnetz- oder Mobiltelefonnummer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, sowie die Änderung der von Ihnen benannten Vertrauensperson, die im Notfall Ihren Wohnungsschlüssel bringen kann müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ihr Nachname, bzw. Ihre Familiensituation hat sich geändert? Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie in der glücklichen Situation sind, geheiratet oder Zuwachs bekommen zu haben. Auch für Wohn-, Praxis- und Bürogemeinschaften gilt die Meldepflicht.Gewerbemieter finden in ihrem Mietvertrag weitere meldepflichtige Änderungstatbestände.

Bitte informieren Sie uns per Email oder über das Kontaktformular

Wir makeln generell nicht bei Mietwohnungssuche. Wenn Sie aber eine bestimmte Wohnung/Gewerberäume/Hallen/Garagen, die wir verwalten, im Auge haben und diese frei wird, können Sie uns gerne kontaktieren!

per Email

per Online Kontaktformular

Für Mietinteressenten einer Wohnung: Mieterfragebogen zum Ausfüllen